Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gasthof Westfeld
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung und alle für die Gäste erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen der Gasthof Westfeld.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die dem Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Das Zimmer darf nur von der angegebene Personenanzahl genutzt werden.
3. Die vereinbarten Zimmerpreise beinhalten ein reichaltes Frühstuck und schließen Service und die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gast wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Rücktritt des Gasts (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz).
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gasts erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gasts innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Bestimmte Vorliebe oder Wünschen des Gastes werden selbstverständlich berücksichtigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Gasts auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gasts bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare eizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500,‐, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,‐.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter raftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
4. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Gasts nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist Gasthof Westfeld, Schmallenberg-Westfeld.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐ Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.